Anerkennung von Berufsabschlüssen und Diplomen
Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das BBT das zuständige Bundesamt für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen.
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NDS HF Hotelmanagement
«Hotelier zu sein bedeutet, Gastgeber und Unternehmertum zu vereinen. Heute stehe ich stolz einem gesunden Unternehmen vor. Das Rüstzeug erhielt ich an der Hotelfachschule, mit meinen Erfahrungen und dem Wissen aus dem NDS HF Hotelmanagement erweiterte und festigte ich meine Kompetenzen entscheidend.» (Philipp Näpflin, Hotel Freienhof, Thun)
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Schulverzeichnis
Höhere Fachschulen
mit eidg. anerkannten Abschluss:
Hotelfachschule Thun (Verbandssschule hotelleriesuisse) www.hfthun.ch
Schweiz. Hotelfachschule Luzern www.shl.ch
Belvoirpark Hotelfachschule Zürich www.belvoirpark.ch
Schweiz. Hotel- und Touristikfachschule Chur www.ssth.ch
Ecole Hôtelière de Genève www.ehg.ch
Scuola superiore alberghiera e del turismo, Bellinzona www.ssat.ch
Vertragsschule von hotelleriesuisse im Ausland www.ichm.edu.au
International College of Hotel Management, Adelaide, Australien (kein eidg. Abschluss)
Fachhochschule
Ecole hôtelière de Lausanne (EHL) (Verbandsschule von hotelleriesuisse) www.ehl.edu/eng
Haute Ecole Specialisée de Suisse Occidentale (HES-SO) www.hes-so.ch
Hochschule für Technik und Wirtschaft, Chur, Studiengang: Tourism and Hospitality
www.hslu.ch
Hochschule für Wirtschaft, Luzern, Studiengang: Tourismus und Mobilität http://www.hslu.ch/itw
Hochschule Wädenswil (FH-ZH), Studiengang: Facility Management/Betriebsökonomie www.lsfm.zhaw.ch/
Fachhochschul-Studiengänge der Schweiz www.fachhochschulen.net/
Fachhochschulen FH Netzkatalog Switch www.switch.ch/
Fragen zur Diplomanerkennung www.crus.ch/
Fragen zur Titelumwandlung www.bbt.admin.ch/index.html?lang=de
Kantonale Universitäten
Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF), Uni Bern www.fif.unibe.ch/
Institut für Öffentliche Dienstleistungen u. Tourismus (IDT-HSG), Hochschule St. Gallen www.idt.unisg.ch/org/
Unité d'enseignement et de recherche en tourisme (UERT), Université de Lausanne www.hec.unil.ch
Schweizerische Privatschulen
Privatschulregister Schweiz
Verband Schweizerischer Privatschulen
Weiterbildungslinks
Modulzentrale Schweiz-Modula Datenbank
Verein universitäre Weiterbildung Schweiz
Weiterbildungs-Angebots-Börse
Linksammlung Aus- und Weiterbildungsangebote
Weiterbildung SchweizNetzkatalog
Schweiz. Vereinigung für Erwachsenenbildung
Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen
Das Schweizer Jahrbuch für Weiterbildung
Bewertungsstelle für Weiterbildungsangebote
Berufsmaturität
hotelleriesuisse engagiert sich als einziger Arbeitgeberverband im Gastgewerbe für eine gezielte Förderung der Berufsmaturität (alle Richtungen). Die Branche ist personalintensiv und auf gut ausgebildete und ambitionierte Berufsleute angewiesen.
Die Berufsmaturität (BM) ermöglicht den Zugang zu Fachhochschulen sowie zu Universitäten und schafft gute Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt und späteres Lernen. Vor allem die Studienrichtung Wirtschaft und Dienstleitungen (gewerblich und kaufmännisch) legt optimale Grundlagen für unternehmerische Tätigkeiten in Hotellerie und Gastronomie. Die Ausbildung kann sowohl während der Lehre (BM1) als auch danach (BM2) erworben werden. Während der Lehre besucht der/die Lernende den Berufsmaturitätsunterricht in der Regel einen Tag pro Woche. Nach der Lehre kann zwischen einer einjährigen Vollzeitausbildung und einem berufsbegleitenden Studiengang, welcher drei bis vier Semester dauert, gewählt werden.
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Bestimmungen L-GAV
Studierende an Fachschulen
Schüler von Fachschulen sind während des Schulbetriebes nicht dem L-GAV unterstellt. Während ihrer Praktikumszeit ausserhalb der Schule gelten diese Schüler als Mitarbeiter im Sinne des L-GAV und sind unterstellt.
Lehrlinge
Lehrlinge unterstehen nicht dem L-GAV. Es besteht eine separate Lehrlingsvereinbarung für das Gastgewerbe.
Bildungsurlaub
1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter Anspruch auf 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im ungekündigten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden.
2 Für die Vorbereitung und das Absolvieren einer Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf 6 zusätzliche bezahlte arbeitsfreie Tage.
3 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der vertragsschliessenden Verbände werden als Bildungsurlaub anerkannt.
4 Vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Aus- und Weiterbildung kann nicht als Bildungsurlaub angerechnet werden.
Bildungsberatung
Fremdsprachenzertifikate
Das „accueil Language Centre“ an der Hotelfachschule Thun stellt Zertifikate aus für Kompetenzen im Englisch, Deutsch und Französisch, wie sie für Tätigkeiten des Gastgewerbes erforderlich sind. Entsprechend richtet sich das Angebot an Mitarbeitende in Hotellerie und Tourismus. Bedingung für eine solche Zertifizierung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses und das Bestehen einer Zertifikatsprüfung.
Weitere Informationen unter www.accueil-language.com
Stipendien
Ausbildungsbeiträge werden in Form von Stipendien und Darlehen vergeben. Als Stipendien werden einmalige oder wiederkehrende Beiträge bezeichnet, die nicht zurückzuzahlen sind. Darlehen sind zurückzuzahlende einmalige oder wiederkehrende Beiträge.
Das Stipendienrecht ist kantonal geregelt. Der Bund regelt lediglich die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Ausbildungsbeihilfen. Anträge auf Stipendien sind direkt beim Stipendienamt des Wohnsitzkantons einzureichen. Auslandschweizer reichen ihr Gesuch beim Heimatkanton ein.
Kinder von Staatsangehörigen aus den EFTA/EWR- sowie den EU-Mitgliedstaaten sind betreffend Stipendien und Darlehen Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt, wenn sie zusammen mit zumindest einem Elternteil in der Schweiz ihren Hauptwohnsitz haben. Arbeitnehmende und selbständig erwerbstätige Bürgerinnen und Bürger aus oben erwähnten Staaten sind unter denselben Bedingungen stipendienberechtigt wie schweizerische Staatsangehörige.
Ausländische Studierende, die nicht in der Schweiz leben, richten Ihren Stipendienantrag direkt an die zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes.
Detaillierte Informationen: http://stipendien.educa.ch/de